Aufbewahrung von Waffen und Munition

Quelle: Müller Safe

Der beste Schutz gegen Waffendiebstahl ist eine gute Vorbereitung. Darum sollte jeder Waffenbesitzer, besonders aber Vereine und Waffensammler, professionell die Frage klären lassen, ob Schusswaffen und Munition tatsächlich so aufbewahrt werden, dass im Falle eines Diebstahls nachgewiesen werden kann, dass die Aufbewahrung den Vorgaben des Gesetzgebers entsprach. Dies bereits im Vorfeld zu klären fällt in den Aufgabenbereich des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen André Busche, der von der IHK zu Kiel für den Themenbereich „Behältnisse, Räume und Sicherungskonzepte für Aufbewahrung und Transport von Waffen und Munition nach § 36 WaffG“ bestellt wurde.

Insbesondere Vorstandsmitglieder von Vereinen sind aufgrund ihrer besonderen Stellung als gesetzliche Vertreter die Adressaten dieses Leistungsangebotes. Bei einer Vor-Ort-Besichtigung können vor dem Hintergrund der abstrakten Gefährdungslage bei Waffenaufbewahrung im Schützenhaus die Maßnahmen, die erforderlich sind, fachkundig erhoben und wirtschaftlich sinnvoll geplant werden.

Besitzer älterer Waffenschränke können durch Beauftragung eines Gutachtens den teuren Neukauf eines Waffenschranks vermeiden. Durch Einordnung in derzeit anerkannte Normen ist es möglich, eine behördliche Genehmigung zur Nutzung dieser Behältnisse zu erhalten – Voraussetzung ist das Gutachten des Sachverständigen.

Auch Waffenhändler sollten Ihre Aufbewahrungsmaßnahmen regelmäßig prüfen lassen. Erfolgt die Begutachtung nach einem erfolgreichen Einbruch, steht in diesem Moment fest, dass die zuvor ergriffenen Maßnahmen offenkundig nicht ausreichend gewesen sind. Wenn in dieser Situation die Waffenbehörde der jahrelang geübten Praxis der Aufbewahrung in einem nicht zertifizierten Waffenraum oder im Ladengeschäft nicht ausdrücklich zugestimmt hatte, beginnen die Probleme. Darum liegt es im Interesse von Händler und Behörde, auf Grundlage des Konzeptes des Sachverständigen eine rechtssichere Vereinbarung zu treffen. Denn eines ist klar – absolute Sicherheit gibt es nie, nur ein angemessenes Niveau von Maßnahmen.

Sie sind Händler oder Vereinsvertreter und haben eine Frage? Dann nehmen Sie gern telefonisch Kontakt auf!

Bei ausreichender Absicherung des Gebäudes können Waffen auch freistehend aufbewahrt werden. Dies setzt aber immer die Zustimmung der Waffenbehörde voraus.

Praktische Übersichten zu den gesetzlichen Anforderungen an die Aufbewahrung finden Sie nach Klick auf diesen Link.

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