Die Statistiken weisen einen klaren Trend aus – die Zahl der Einbrüche steigt. Und es sind nicht die von langer Hand geplanten Coups internationaler Banden, sondern Gelegenheits- und Beschaffungskriminelle, also Täter, die ohne großes Wissen oder komplexe Hilfsmittel die Gunst der Stunde nutzen, um Beute zu machen.
Diese „Gunst der Stunde“ ist nur zu oft die Sorglosigkeit des Opfers – es wird schon nichts passieren, man ist ja nur ein paar Minuten weg, und überhaupt: Hier ist doch nichts zu holen. Diese Sätze hören Fachleute oft, wenn es in einer Beratung um das Ausmaß des erforderlichen Schutzes geht. Und letztendlich entscheidet der Kunde, in welchem Umfang mechanische oder elektronische Vorkehrungen zum Schutz vor Einbrechern ergriffen werden sollen.
Die Beratung durch einen unabhängigen Sachverständigen ist immer kostenpflichtig – denn er verdient nicht am Verkauf der von ihm empfohlenen Geräte oder Handwerker. Kann er auch nicht – denn es ist einem unabhängigen, insbesondere aber einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen untersagt, solche Empfehlungen auszusprechen. Darum hat ein Sachverständiger stets eine zentrale Verpflichtung, nämlich für den Auftraggeber die beste und kostengünstigste Lösung zu entwickeln und ihre Umsetzung zu überwachen.
Nehmen Sie gern Kontakt auf!
Am Anfang einer Auftragsdurchführung steht die Abklärung ihrer persönlichen Bedürfnisse. Denn ein passender Einbruchschutz ist wie ein Maßanzug – man spürt einen solchen maßgefertigten Anzug nicht, er kneift nicht, engt nicht ein und bedeutet keine Einschränkung der Bewegungsfreiheit.
Ebenso ist es mit einem Einbruchschutzkonzept, das sich nicht an bestimmten Produkten orientiert oder den Lösungen, die einem Handwerker bekannt sind oder die er vertreibt – das von einem Sachverständigen erstelle Konzept berücksichtigt in vollem Umfang sowohl Ihre Wünsche wie auch Ihre Lebens- und Arbeitsgewohnheiten. Im Idealfall wird das Leben mit der Alarmanlage so einfach wie das Absperren der Wohnungstür beim Verlassen des Hauses – allerdings mit dem guten Gefühl, dass beim nach Hause kommen keine böse Überraschung im Haus wartet. Und auch ungebetene Gäste, die sich in der Nacht unbemerkt ins Haus schleichen, müssen Sie nicht mehr fürchten.
Gleiches gilt für Gewerbetreibende, Freiberufler oder Ärzte – natürlich zahlen Versicherungen für Schäden, die durch Vandalismus entstehen. Aber die langwierigen Arbeiten, die zur Wiederherstellung eines normalen Praxisbetriebes erforderlich sind, können durch eine intelligente Vorbeugung deutlich verkürzt werden.